Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gerhart Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen der Gerhart Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH und ihren Besuchern sowie Partnern und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen.
Die AGB gelten für die Veranstaltungen der Gesellschaft, für Gemeinschaftsveranstaltungen und für ausgewählte Veranstaltungen Dritter mit anderen Partnern.
Für Anrechte (Abonnements) der Gesellschaft gelten gesonderte Bedingungen.
Für Sonderveranstaltungen können von den AGB abweichende Regelungen vereinbart werden.
2. Hausöffnungszeiten
Das große Haus wird bei Veranstaltungen des Theaters in der Regel eine Stunde vor Beginn geöffnet. Die Waldbühne in Jonsdorf und der Klosterhof Zittau öffnen in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn.Das Apollo öffnet in der Regel 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn.
Nach Beginn einer Veranstaltung können zu spät eingetroffene Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. In einzelnen Fällen ist dies erst zur Pause bzw. gar nicht möglich. Daraus erwachsen für den Besucher keinerlei Ansprüche gegenüber dem Theater. Die Kosten der Eintrittskarten gehen dann zu Lasten des Besuchers. Es besteht kein Anspruch nach Beginn der Vorstellung. Eintrittskarten verlieren mit Beginn der Veranstaltung Ihre Gültigkeit.
Nach Beginn der Veranstaltung werden Kartenpreise nie erstattet.
3. Eintrittskarten und -preise
Die Eintrittspreise des Theaters werden in ihrer Höhe durch die verschiedenen Spielstätten mit deren unterschiedlichen Platzgruppen, den verschiedenen Genres, den Inszenierungsaufwand oder durch Einzelfestlegungen, wie z. B. bei Gastspielen, bestimmt.
Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die von dem Theater bzw. von dazu berechtigten Einrichtungen (z. B. Vorverkaufskassen) ausgegebenen Originalkarten. Das Theater haftet gegenüber den Besuchern nicht für Preise, die von anderen Kartenanbietern (z. B. Reiseveranstaltern) für Originalkarten des Musiktheaters erhoben werden.
4. Ermäßigungen
Für alle Vorstellungen der Theater Görlitz, Bautzen und Zittau können Ermäßigungen in Anspruch genommen werden. Eine Ausnahme bilden Premieren, Sonderveranstaltungen, Kinder- und Schülervorstellungen.Für Gastspiele können gegebenenfalls Ermäßigungen gewährt werden. Ermäßigte Karten sind grundsätzlich nicht übertragbar. Treffen mehrere Gründe für Ermäßigungen gleichzeitig zu, wird die mit der höchsten Stufe zur Anwendung gebracht. Zuschläge werden nicht ermäßigt. Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Erwerb der Karte und/oder beim Einlass zur Vorstellung auf Verlangen vorzuzeigen.
Für Kinder- und Jugendvorstellungen in Görlitz können nur Inhaber des Görlitzer Familienpasses von den genannten Ermäßigungen Gebrauch machen.
Für Bürger der EU-Beitrittsländer Polen und Tschechien gelten in der Ermäßigungshöhe abweichende Regelungen.Ermäßigungen für ALG II-Empfänger nach dem Last Minute-Prinzip
Alg II-Empfänger erhalten Karten zu einem Preis von 1 € zu allen Vorstellungen in beiden Theatern und im Apollo 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn, wenn absehbar ist, dass die Vorstellung nicht ausverkauft wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Gastspiele.
Gruppen:
Theater Görlitz
Für Kindergärten, Schulklassen, Schulen, Seminargruppen, Firmen und sonstigen Gruppen können Sonderkonditionen vereinbart werden. Für Gruppen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Personen erhält eine Begleitperson freien Eintritt. Ab einer Gruppenstärke von 24 Personen erhalten 2 Begleitpersonen freien Eintritt usw.
Für organisierte Schülerbesuche mit einer Gruppenstärke ab 12 Schüler, gelten Sonderkonditionen. Für die Preisgruppen 3 und 4 werden auf allen Plätzen Karten mit einem Preis von 3,50 € verkauft. Diese Konditionen gelten nicht bei Premieren und Gastspielen.
Für Gruppen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Personen erhält eine Begleitperson freien Eintritt. Ab einer Gruppenstärke von 24 Personen erhalten zwei Begleiter freien Eintritt usw..
Theater Zittau
Für Kindergärten, Schulklassen, Schulen, Seminargruppen, Firmen und sonstigen Gruppen können Sonderkonditionen vereinbart werden.
Für organisierte Schülerbesuche gelten Sonderkonditionen. Auf allen Plätzen werden Karten mit einem Preis von 3,00 € verkauft. Diese Konditionen gelten nicht bei Premieren und Gastspielen.
5. Reservierungen | Stornierung
Der Besucherdienst und die Tageskassen des Theaters sowie die Vorverkaufsstellen nehmen für den gesamten Vorschauzeitraum Kartenreservierungen an. Für diese Reservierungen steht ein begrenztes Kartenkontingent zur Verfügung.
Die Reservierungen können persönlich oder telefonisch oder als Fax oder mittels der E-Mail oder in schriftlicher Form erfolgen. E-Mail- und Fax-Bestellungen können nur bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstag entgegen genommen werden. An Wochenenden und Feiertagen werden keine Bestellungen per Fax oder E-Mail bearbeitet. Reservierungswünsche werden gemäß ihrem Eingang bearbeitet. An den Abendkassen werden keine Reservierungen entgegengenommen.
Reservierungen, gleichgültig in welcher Form, behalten ihre Gültigkeit für eine Woche. Sollte danach kein Kauf erfolgt sein, werden die Reservierungen automatisch gelöscht.
Die Wandlung der Reservierung zum verbindlichen Kauf ist möglich durch
a) Kauf der Karten an den Theater- oder Vorverkaufskassen.
b) fernmündliche oder schriftliche verbindliche Bekanntgabe (auch per E-Mail) des beabsichtigten
Kartenkaufs.
Bereits gekaufte (bezahlte) Karten können an der Theaterkasse bis einen Kalendertag vor dem Tag der Vorstellung gegen Erhalt einer Gutschrift zurückgegeben werden. Am Tag der Vorstellung erfolgen Rücknahmen nur für den Fall eines sicheren Weiterverkaufs.
Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streiks und ähnliches) ersatzlos aus, wird der Kassenpreis erstattet. Die Erstattung erfolgt auf ein vom Besteller anzugebendes Konto oder bar an den Theaterkassen nach Vorliegen der Eintrittskarten. Vorstellungsänderungen werden dem Besteller nach Möglichkeit unverzüglich mitgeteilt. Bei kurzfristigen Vorstellungsänderungen werden auch andere Informationsmöglichkeiten genutzt. Der Besteller kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten, sofern er dies dem Theater schnellst möglich mitteilt. Dem Besteller wird der bereits gezahlte Kassenpreis auf ein von ihm anzugebendes Konto erstattet. Weitere Aufwendungen werden nicht ersetzt. Ohne Vorlage der Eintrittskarten ist die Erstattung von Kassenpreis und Bearbeitungsgebühren ausgeschlossen.
Bei Freilichtveranstaltungen gilt eine Veranstaltung als ausgefallen, wenn vor der Pause die endgültige Absage erfolgt. Bei Abbrüchen nach der Pause werden Eintritte nicht erstattet.
6. Internet
Über das Internet kann das Theater zum Kartenerwerb erreicht werden. Als Anwendersoftware kommt das Kartenverkaufssystem der Firma Dr. Buchham Winthea zur Anwendung.
Es können zu allen Vorstellungen alle die Plätze im Internet erworben werden, die im Verkaufsprogramm eingestellt und nicht gesperrt, nicht reserviert oder nicht verkauft sind. Der Käufer wählt entsprechend dem dialoggeführten Verkaufsprogramm die Vorstellung und den/die Sitzplatz/-plätze aus. Durch die Bestätigung des Kaufes kommt es zu einem Kaufvertrag zwischen Theater und dem Käufer. Die Bezahlung der Karten erfolgt durch Lastschriftverfahren.
Für jede Veranstaltung können nur bis zu 4 Karten pro Verkaufsvorgang über das Internet gekauft werden.
Reservierungen über das Kartenverkaufssystem sind nicht möglich.
Reservierungen für die Abendkasse müssen bis 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt sein, ansonsten gehen diese in den Kartenverkauf zurück. Können diese Karten nicht bis Vorstellungsbeginn weiter verkauft werden, so werden diese dem Besteller in Rechnung gestellt.
Der Internetkäufer kann durch Vorlage des ausgedruckten Kaufbeleges seine Theaterkarten an der Abendkasse abholen. Alternativ können die Theaterkarten durch das Theater zugeschickt werden. Bei Inanspruchnahme des Kartenversands durch das Theater wird zusätzlich zu dem Kartenpreis eine Bearbeitungsgebühr von 1,50 € je Versand erhoben. Weiterhin muss bei Inanspruchnahme des Kartenversands (beiliegend Rechnung) eine Zustellungszeit von sieben Kalendertagen berücksichtigt werden. Der Besucher hat die Bezahlung dieser Karten bis spätestens einen Tag vor der Vorstellung vorzunehmen.
Der mit Kauf einer Eintrittskarte erworbene Anspruch auf den Besuch einer Vorstellung gilt bis zum Beginn der Vorstellung. Mit Vorstellungsbeginn nicht eingelöste Eintrittskarten verfallen ohne Anspruch auf Ersatz.
Bereits gekaufte (bezahlte) Karten können an der Theaterkasse bis einen Kalendertag vor dem Tag der Vorstellung gegen Erhalt einer Gutschrift zurückgegeben werden. Am Tag der Vorstellung erfolgen Rücknahmen nur für den Fall eines sicheren Weiterverkaufs.
7. Anrecht | Abonnement
Ein Anrecht wird für eine Spielzeit durch Vertrag abgeschlossen. Es verlängert sich stillschweigend um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht schriftlich oder persönlich bis zum 30. Juni der laufenden Spielzeit durch den Anrechtsinhaber bei den Theatern gekündigt wurde.
Der Käufer eines Anrechtes stellt dem Theater personenbedingte Daten wie Name, Anschrift, Telefonanschluss u. a. zur Verfügung. Sollten während der Laufzeit Veränderungen an den Daten erforderlich sein, so sind diese dem Theater mitzuteilen. Unterbleibt diese Meldung, so ist das Theater für fehlgegangene/ausbleibende Informationen nicht verantwortlich.
Anrechte können nur an den Tageskassen des Theaters erworben werden. Beim Erwerb eines Anrechtes werden alle Eintrittskarten der Spielzeit gleichzeitig ausgegeben. Der Kaufpreis ist grundsätzlich in voller Höhe beim Kauf zu entrichten. In Ausnahmefällen können auch Ratenzahlungen vereinbart werden.
Der Anrechtinhaber hat grundsätzlich Anspruch auf einen Stammplatz für die Dauer seines Anrechts im Zuschauerraum des Theaters. Die Bestimmung des Stammplatzes obliegt dem Anrechtskäufer beim Kauf des Anrechtes im Rahmen der zur Verfügung stehenden freien Plätze.
Sollte bei einzelnen Vorstellungen nicht der Zuschauerraum des großen Hauses genutzt werden, so ist für diese Vorstellung kein Stammplatz zu garantieren. Es wird jedoch entsprechend der Preiskategorie und nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Anrechtsinhaber ein adäquater Sitzplatz zur Verfügung gestellt.
Künstlerische und technische Gründe können u. U. bei einzelnen Veranstaltungen eine vorübergehende Veränderung des Sitzplatzes erforderlich machen. In einem solchen Fall wird der Anrechtsinhaber rechtzeitig informiert und ebenfalls ein adäquater Platz zur Verfügung gestellt.
Auf den beim Kauf ausgegebenen Anrechtseintrittskarten sind die Termine, Titel, Anfangszeiten der einzelnen Vorstellungen sowie der Sitzplatz und Preis angegeben. Werden aus zwingenden Gründen Änderungen zu den auf den Karten befindlichen Informationen erforderlich, so informiert das Theater die Anrechtsinhaber im Rahmen der Möglichkeiten rechtzeitig. Sollte aus betriebsbedingten Gründen eine Anrechtsvorstellung nicht stattfinden und auch keine Ersatzvorstellung angeboten werden können, erstattet das Theater den für diese Vorstellung anteiligen Anrechtpreis. Keine Erstattung erfolgt bei Ausfall durch höhere Gewalt wie Katastrophen, Streiks und ähnliches.
Abhängig von der Preisgruppe, dem Genres und bei Premierenvorstellung wird ein Anrechtsrabatt gewährt. Die genauen Anrechtspreise sind dem jeweiligen Abonnementheft zu entnehmen.
Für Anrechte werden Ermäßigungen gewährt. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind das Premieren- und das Jugendanrecht.
8. Besondere Regelungen
Der Besucher hat Anspruch auf den auf seiner Originalkarte ausgedruckten Platz. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung bzw. auf Veranlassung des Einlasspersonals erlaubt. Es ist nicht gestattet, auf Treppen und Simsen zu sitzen. Standorte von Stuhlplätzen werden durch das Einlasspersonal festgelegt.
Besetzungsänderungen sowie zumutbare veränderte Anfangszeiten aus technischen Gründen, begründen kein Rückgaberecht des Käufers und keine Kostenerstattungspflicht des Theaters.
Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch des Besuchers auf Erstattung, wenn der Abbruch im ersten Akt, bei einaktigen Werken in der ersten Hälfte der Vorstellung, erfolgt. Der Anspruch kann nur innerhalb von 21 Tagen durch Vorlegen oder Einsendung der Eintrittskarten bei den Tageskassen des Theaters geltend gemacht werden. Erstattet wird der Kassenpreis.
Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht ersetzt. Die Erstattung erfolgt durch Barauszahlung oder durch Überweisung auf ein vom Besucher angegebenes Konto.
Bei Kartenverlust stellt das Theater nur dann eine Ersatzkarte aus, wenn der Betreffende glaubhaft machen kann, für welchen Platz er eine Karte gekauft hatte. Einlassberechtigt ist grundsätzlich der Inhaber der Originalkarte. Eine Ausnahme kann nur gemacht werden, wenn der Käufer durch den Reservierungs- oder Verkaufvorgang eindeutig identifizierbar ist.
Für nicht besuchte Vorstellungen oder nicht rechtzeitig umgetauschte Karten, für verspätetes Eintreffen sowie für verfallene oder verloren gegangene Gutscheine und Eintrittskarten leistet das Theater keinen Ersatz.
Das Anbieten bzw. Verkaufen von Eintrittskarten durch Besucher und Dritte in den Räumen und unmittelbar vor dem Theater ist nicht gestattet.
Das Theater übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Besuchern durch das Nichtbefolgen der Festlegungen des Einlasspersonals bzw. der Regelungen der AGB entstehen.
Das Theater ist berechtigt, die ihr durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Karten oder Anrechten bekannten personenbezogenen Daten zu speichern.
9. Garderobe
Zur Aufbewahrung der Garderobe während der Veranstaltung steht die Zentralgarderobe kostenfrei für den Besucher zur Verfügung. Großes Gepäck, Regenschirme und sperrige Gegenstände sind mit Rücksicht auf andere Besucher an der Garderobe abzugeben. Für die Aufbewahrung der Garderobe wird keine Gebühr erhoben.
Das Garderobenpersonal händigt die Garderobe bzw. sonstige Gegenstände bei Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung aus.
Verlust oder Beschädigung abgegebener Garderobe bzw. sonstiger Gegenstände müssen dem Garderobenpersonal unverzüglich angezeigt werden.
Mit der Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Theater die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zur Höchstsumme von 150,00 Euro pro Garderobenmarke. Der Haftung unterliegen nicht in abgegebenen Gegenständen befindliche Sachen und Bargeld. Die Abgabe und Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers. Die Haftung des Theaters endet mit dem Ende der jeweiligen Vorstellung.
10. Bild- und / oder Tonaufnahmen
Das Fotografieren sowie Bild- (Film oder Video) und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführung durch Besucher ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzansprüche des Theaters aus. Das Theater ist berechtigt, die Herausgabe des Films, der Kassette oder Datenspeichers zu verlangen und ggf. den Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.
Mitschnitte und Aufnahmen von Proben oder Aufführungen, welche für eine spätere Verwendung für künstlerische Zwecke oder im Bildungsbereich vorgesehen sind, können mit einer Sondergenehmigung durch den Geschäftsführer gestattet werden.
Fotografieren, Filmen sowie Ton- und Bildaufnahmen in den Räumlichkeiten des Theaters außerhalb der Veranstaltungen für ausschließlich private und nicht kommerzielle Zwecke ist mit einer Erlaubnis des Schließpersonals gestattet.
Das Fotografieren, Filmen sowie Ton- und Bildaufnahmen für nicht private Zwecke bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, die vom Bereich Marketing abgeschlossen wird.
11. Mobiltelefone allgemein
Handys und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum außer Betrieb zu halten. Im Interesse anderer Besucher bzw. des störungsfreien Verlaufes der Vorstellung ist das Theater bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe zu verlangen bzw. den Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.
12. Hausrecht
Das Personal des Theaters bzw. die vom Theater beauftragten Personen sind berechtigt, Besucher aus den Vorstellungshäusern bzw. aus von ihr genutzten Räumlichkeiten zu weisen, wenn der Kartenverkauf durch sie behindert, andere Besucher belästigt werden oder in anderer Weise durch sie der Vorstellungsbetrieb gestört wird bzw. die Gefahr von Störungen besteht.
Das Mitnehmen von Fahrrädern, Kinderwagen sowie von Gepäckstücken wie Rucksäcke o. ä. und Tieren in das Theater ist verboten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenhunde.
Besuchern des Theaters ist der Zutritt nur zu den als Besucherzonen erkennbaren Räumen gestattet. Der Aufenthalt in Betriebsräumen, insbesondere im Bühnebereich, ist nicht erlaubt.
Mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherzonen außerhalb des Hauses ist das Rauchen im gesamten Haus nicht gestattet. Ebenfalls untersagt ist die Anwendung offener Flammen oder pyrotechnischer Artikel.
Die Mitnahme von Speisen, Getränken, Eis in die Zuschauerräume ist nicht gestattet.
Werden durch Besucher grob fahrlässig oder vorsätzlich Verschmutzungen verursacht, so ist das Theater berechtigt, diese auf Kosten des Verursachers entfernen zu lassen.
13. Gastronomische Betreuung
Bei allen Vorstellungen der großen Häuser Görlitz und Zittau wird eine Stunde vor Vorstellungsbeginn und während der Pausen eine gastronomische Betreuung angeboten. Die Vorbestellung von Tischen im Foyer ist möglich. Dazu wenden sich die Besucher an das Personal des jeweiligen Foyer-Pächters.