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Allgemeine Geschäftsbedingungender Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH

Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Kauf einer Eintrittskarte die nachfolgenden Geschäftsbedingungen anerkennen.

Gültig ab: 01.03.2026

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH, Demianiplatz 2, 02826 Görlitz, Tel. 03581 474721, Fax 03581 474736, E-Mail: info@g-h-t.de (nachfolgend “GHT“) und dem Kunden (nachfolgend “Kunde“), soweit der Gegenstand des Geschäfts im Zusammenhang mit dem Erwerb von Theaterkarten oder Theatergutscheinen steht. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die GHT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der bei der GHT georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Preise

Für den Verkauf von Produkten an der Veranstaltungskasse gelten die von der GHT dort angegebenen Preise, die auch auf der Internetseite unter www.g-h-t.de eingesehen werden können. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit die GHT (z.B. für den Verkauf von Veranstaltungstickets) gemäß § 4 Nr. 20a UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, erfolgt der Verkauf umsatzsteuerfrei.

§ 3 Ermäßigungen

Für alle Vorstellungen der GHT können Ermäßigungen in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Eine Ausnahme bilden Sonderveranstaltungen, Kinder- und Schülervorstellungen sowie Märchenvorstellungen. Für Gastspiele können gegebenenfalls Ermäßigungen gewährt werden. Ermäßigte Karten sind grundsätzlich nicht übertragbar. Treffen mehrere Gründe für Ermäßigungen gleichzeitig zu, wird die mit der höchsten Stufe zur Anwendung gebracht. Zuschläge werden nicht ermäßigt. Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Erwerb der Karte und beim Einlass zur Vorstellung auf Verlangen vorzuzeigen.

Gruppen:

Für Kindergärten, Schulklassen, Schulen, Seminargruppen, Firmen und sonstige Gruppen können Sonderkonditionen vereinbart werden.

Für Gruppen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Personen erhält eine Begleitperson freien Eintritt. Ab einer Gruppenstärke von 24 Personen erhalten 2 Begleitpersonen freien Eintritt und so weiter. Diese Ermäßigungen gelten ausschließlich für Kinder- und Schülervorstellungen der GHT und nicht für Gastspiele.

§ 4 Gültigkeit von Eintrittskarten

Eintrittskarten gelten nur für den Veranstaltungsort, Zeitpunkt und Sitzplatz wie sie Gegenstand des Vertrages sind. Eine Übertragung auf einen anderen Veranstaltungsort, Zeitpunkt oder Sitzplatz ist nicht möglich. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung bzw. auf Veranlassung des Einlasspersonals erlaubt. Es ist nicht gestattet, auf Treppen, Fensterbänken und Simsen zu sitzen. Standorte von Stuhlplätzen werden durch das Einlasspersonal festgelegt.

§ 5 Anrecht und Abonnement

Abonnement mit festgesetzten Vorstellungsdaten:

Ein Anrecht wird für eine Spielzeit durch einen Vertrag abgeschlossen. Es verlängert sich stillschweigend um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht schriftlich oder persönlich bis zum 30. Juni der laufenden Spielzeit durch den Anrechtsinhaber bei der GHT gekündigt wurde.

Anrechte können nur an den Tageskassen der GHT erworben werden. Beim Erwerb eines Anrechtes werden alle Eintrittskarten der Spielzeit gleichzeitig ausgegeben. Sollte es im Verlauf der Spielzeit zu Änderungen am Abonnement kommen, werden diese durch die GHT mitgeteilt. Der Kaufpreis ist grundsätzlich in voller Höhe beim Kauf zu entrichten. In Ausnahmefällen können Ratenzahlungen vereinbart werden.

Der Käufer eines Anrechtes stellt der GHT persönliche Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, Emailadresse zur Verfügung. Sollten während der Laufzeit Veränderungen an den Daten erforderlich sein, so sind diese der GHT unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt diese Meldung, so ist die GHT für fehlgegangene/­ausbleibende Informationen nicht verantwortlich.

Der Anrechtsinhaber hat grundsätzlich, für die Dauer seines Anrechts, Anspruch auf einen Stammplatz im Zuschauerraum der GHT. Die Bestimmung des Stammplatzes obliegt dem Anrechtskäufer beim Kauf des Anrechtes im Rahmen der zur Verfügung stehenden freien Plätze.
Sollte bei einzelnen Vorstellungen nicht der Zuschauerraum des großen Hauses genutzt werden, so kann für diese Vorstellung kein Stammplatz garantiert werden. Es wird jedoch entsprechend der Preiskategorie und nach Möglichkeit ein adäquater Sitzplatz zur Verfügung gestellt.

Künstlerische und technische Gründe können u. U. bei einzelnen Veranstaltungen eine vorübergehende Veränderung des Sitzplatzes erforderlich machen. In einem solchen
Fall wird der Anrechtsinhaber rechtzeitig informiert und ebenfalls ein adäquater Platz zur Verfügung gestellt.

Sollte der Käufer aus persönlichen Gründen eine Veranstaltung innerhalb seines Abonnements nicht besuchen können, kann er sich bis einen Werktag vor dem Vorstellungstag an der Theaterkasse der GHT einen Tauschbon ausstellen lassen. Der Tauschbon ist ab Ausstellungsdatum 12 Monate gültig. Er ist nicht zur Bezahlung des Abonnements nutzbar.

Wahlabonnement:

Wahlabonnements haben keine festgelegten Vorstellungstermine. Sie gelten für eine Spielzeit, können aber jederzeit erworben werden. Nach Ablauf der Spielzeit bedarf es keiner Kündigung des Abonnements. Der Inhaber eines Wahlabonnements hat keinen Anspruch auf einen festen Sitzplatz. Maximal zwei Eintrittskarten können je Vorstellung eingelöst werden.

THEATERCARDS:

Die THEATERCARDS sind flexible Abonnements für Schauspiel, Musiktheater, Tanz und Konzert. Die THEATERCARDS sind personengebunden und berechtigen zum Kauf einer Karte pro Vorstellung nach den Konditionen des jeweiligen Card-Abos. Sie gelten nicht bei Vorstellungen zu Sonderpreisen sowie bei Gastspielen.

THEATERCARDS haben eine Laufzeit von 12 Monaten, unabhängig von der Spielzeit. Sie können jederzeit erworben werden. Mit dem Erwerb einer THEATERCARD wird ein Vertrag geschlossen. Beim Besuch einer Vorstellung ist der THEATERCARD - Ausweis zusammen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die erworbenen Produkte im Eigentum der GHT.

§ 7 Zahlungsmodalitäten

Der Kunde kann die Zahlung, je nach Angebot der GHT, bar, per Lastschrift oder auf Rechnung vornehmen. Kunden des Online-Shops können nur per Lastschrift bezahlen. An den Außenspielstätten der GHT ist keine EC-Karten- oder Kreditkartenzahlung möglich. Dadurch entstandene Mehraufwendungen für die Anreise und weitere damit zusammenhängende Kosten werden dem Kunden von der GHT nicht erstattet. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt (beispielsweise 14 Tage), so kommt der Kunde bereits durch Versäumung dieses Termins in Verzug.

Wertgutscheine der GHT können nicht an den Kassenpunkten von Außenspielstätten eingelöst werden. Dies ist für den Kunden als Hinweis direkt auf den Wertgutscheinen ersichtlich. Der Besucher ist selbstständig dafür verantwortlich, die Richtigkeit der, sich auf seiner Eintrittskarte befindlichen, Daten zu prüfen. Gleichzeitig muss er das erhaltene Wechselgeld prüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

Von der GHT ausgegebenen Gutscheine sind drei Jahre gültig. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Der Gutschein ist bis zum 31. Dezember des dritten Folgejahres gültig.

§ 8 Reservierungen /­ Stornierung

Der Besucherdienst und die Tageskassen der GHT sowie die Vorverkaufsstellen nehmen Kartenreservierungen an. Die Reservierungen können persönlich vor Ort, telefonisch oder schriftlich stattfinden. Die Reservierungen werden innerhalb der Kassenöffnungszeiten bearbeitet und sind dann gültig, wenn sie durch die GHT bestätigt wurden. An den Abendkassen werden keine Reservierungen entgegengenommen.

Wenn eine Reservierung für mehr als 20 Personen vorgenommen werden soll, ist eine schriftliche Reservierung notwendig. Wenn der Besucher eine Kartenreservierung durch die oben genannten Möglichkeiten durchführt, erklärt er sich damit einverstanden, dass die GHT seine notwendigen persönlichen Daten speichert und verarbeitet. Für weitere Informationen siehe Datenschutzerklärung.

Reservierungen behalten ihre Gültigkeit für eine Woche. Sollte danach kein Kauf erfolgt sein, werden die Reservierungen automatisch gelöscht. Bereits gekaufte (und bezahlte) Karten können an der Theaterkasse bis einen Werktag vor dem Tag der Vorstellung gegen Erhalt einer Gutschrift zurückgegeben werden. Am Tag der Vorstellung ist eine Rückgabe nicht möglich.

Reservierungen für die Abendkasse müssen bis 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt sein, ansonsten gehen diese in den Kartenverkauf zurück. Können diese Karten nicht bis Vorstellungsbeginn weiterverkauft werden, so werden diese dem Besteller in Rechnung gestellt.

Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, wird der Kassenpreis erstattet. Die Erstattung erfolgt auf ein vom Käufer anzugebendes Konto. Wesentliche Vorstellungsänderungen werden dem Käufer nach Möglichkeit unverzüglich mitgeteilt. Ohne Vorlage der Eintrittskarten ist die Erstattung in jedem Fall ausgeschlossen.

§ 9 Gewährleistung

Die Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber der GHT richten sich, soweit in diesen AGB nicht anders geregelt, nach den gesetzlichen Vorschriften. Besetzungsänderungen sowie zumutbare veränderte Anfangszeiten aus technischen Gründen begründen kein Rückgaberecht des Käufers und keine Kostenerstattungspflicht durch die GHT.

§ 10 Freilichtveranstaltungen

Freilichtveranstaltungen finden auch bei ungünstigen Witterungsbedingungen statt. Den Kunden wird empfohlen, sich frühzeitig über die erwarteten Witterungsbedingungen zu informieren und sich passend zu kleiden (regenfeste Kleidung/­Regencape etc.). Witterungsbedingte Einflüsse können dazu führen, dass es zu einer Absage, Verzögerung des Veranstaltungsbeginns oder zu Unterbrechungen
kommt.

Absage vor dem Veranstaltungsbeginn:

Bei einer Absage der Veranstaltung aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen vor Beginn der Veranstaltung, hat der Kunde Anspruch auf vollständige Kostenerstattung, beschränkt auf die Ticketpreise. Weitere Kosten (z.B. Fahrtkosten, Parkgebühren, Übernachtungsgebühren und weitere Aufwendungen) werden durch die GHT nicht erstattet.

Verzögerung des Veranstaltungsbeginns:

Eine witterungsbedingte Verzögerung des Veranstaltungsbeginns berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs, wenn sich der Veranstaltungsbeginn um nicht mehr als zwei Stunden verschiebt. Verschiebt sich der Veranstaltung Beginn um mehr als zwei Stunden, kann der Kunde eine schriftliche Rückerstattung der Ticketpreise bei der GHT geltend machen.

Unterbrechung oder Abbruch der Veranstaltung nach Beginn:

Muss eine Freilichtveranstaltung aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen unterbrochen werden hat der Kunde keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung der Ticketkosten.
Bei Freilichtveranstaltungen gilt eine Veranstaltung als ausgefallen, wenn der Abbruch noch vor der geplanten Stückpause erfolgt. Bei Veranstaltungen ohne Pause gilt dies bei Abbruch innerhalb der ersten 30 Minuten Spieldauer. Nur in diesen Fällen werden die Eintrittspreise wegen Abbruch erstattet.

Die Erstattung sonstiger dem Kunden entstandener Schäden (z.B. Fahrtkosten, Parkgebühren etc.) durch die GHT aufgrund eines witterungsbedingten Verzugs mit dem Veranstaltungsbeginn, einer Unterbrechung oder einem Abbruch der Veranstaltung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

§ 11 Hausöffnungszeiten

Alle Spielstätten öffnen in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn mit Ausnahme des Apollo, welches 30 Minuten vorher öffnet. Ausnahmen können sich jederzeit ergeben und berechtigen nicht zur Minderung des Ticketpreises oder sonstigen Erstattungen.

§ 12 Einlass

Nach Beginn einer Veranstaltung können zu spät eingetroffene Kunden, mit Rücksicht auf die anderen Kunden und die mitwirkenden Künstler, erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten und geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. In einzelnen Fällen ist dies erst zur Pause bzw. gar nicht möglich. Daraus erwachsen für den Besucher keinerlei Ansprüche gegenüber der GHT. Es besteht keinerlei Anspruch auf Rückzahlung oder Umtausch der Theaterkarten, da die Eintrittskarten mit Beginn der Veranstaltung ihre Gültigkeit verlieren.

Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die von der GHT bzw. von den dazu berechtigten Einrichtungen (z. B. Vorverkaufskassen) ausgegebenen Originalkarten. Die GHT haftet gegenüber den Besuchern nicht für Preise, die von anderen Kartenanbietern (z. B. Reiseveranstaltern) für Originalkarten der GHT erhoben werden.

§ 13 Kartenverlust /­ Weiterverkauf

Bei Kartenverlust stellt die GHT nur dann eine Ersatzkarte aus, wenn der Betreffende glaubhaft machen kann, für welchen Platz er eine Karte gekauft hatte. Einlassberechtigt ist grundsätzlich der Inhaber der Originalkarte. Eine Ausnahme kann nur gemacht werden, wenn der Käufer durch den Reservierungs- oder Verkaufsvorgang eindeutig identifizierbar ist. Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nicht gestattet.

§ 14 Garderobe

Zur Aufbewahrung der Garderobe steht während der Veranstaltungen in den großen Häusern der GHT die jeweilige Zentralgarderobe kostenfrei für den Besucher zur Verfügung. Großes Gepäck, Regenschirme und sperrige Gegenstände sind mit Rücksicht auf andere Besucher an der Garderobe abzugeben.

In den Garderoben der großen Häuser der GHT werden Garderobenmarken ausgegeben. Das Garderobenpersonal händigt die Garderobe bzw. sonstige Gegenstände bei Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung aus. Verlust oder Beschädigung abgegebener Garderobe bzw. sonstiger Gegenstände müssen dem Garderobenpersonal unverzüglich angezeigt werden.

Mit der Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt die GHT die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zur Höchstsumme von 150,00 Euro pro Garderobenmarke. Der Haftung unterliegen nicht in abgegebenen Gegenständen befindliche Sachen und Bargeld. Die Abgabe und Aufbewahrung dieser Gegenstände geschehen auf eigene Gefahr des Besuchers. Die Haftung der GHT endet mit der Ausgabe der an der Garderobe hinterlegten Gegenstände am Veranstaltungstag.

§ 15 Flächen für Rollstuhlfahrer

Dem Besucher stehen in den großen Sälen sowie den Foyers der GHT in Görlitz und Zittau eine begrenzte Anzahl an Rollstuhlplätzen zur Verfügung. Der Besucher muss beim Erwerb der Eintrittskarten anmelden, dass er einen Rollstuhlplatz benötigt. Wenn der Besucher dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann kein Rollstuhlplatz garantiert werden.

Im Apollo und gegebenenfalls anderen Außenspielstätten können nicht bei jeder Veranstaltungsform Rollstuhlplätze vorgehalten werden. Bitte kontaktieren Sie den Service, ob ein Besuch zu den gewählten Vorstellungen möglich ist: service@g-h-t.de.

§ 16 Bild- und/­oder Tonaufnahmen

Während der Aufführung ist das Fotografieren sowie Bild- (Film oder Video) und/­oder Tonaufzeichnungen durch Besucher aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzansprüche der GHT aus. Die GHT ist berechtigt, die Herausgabe des Films, der Kassette oder des Datenspeichers zu verlangen und ggf. den Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.

Mitschnitte und Aufnahmen von Proben oder Aufführungen, welche für eine spätere Verwendung für künstlerische Zwecke oder im Bildungsbereich vorgesehen sind, können mit einer Sondergenehmigung durch die Geschäftsführung gestattet werden.

Fotografieren, Filmen sowie Ton- und Bildaufnahmen in den Räumlichkeiten der GHT sowie außerhalb der Veranstaltungen für ausschließlich private und nicht kommerzielle Zwecke sind mit einer Erlaubnis des Schließpersonals gestattet. Das Fotografieren, Filmen sowie Ton- und Bildaufnahmen für nichtprivate Zwecke bedürfen einer gesonderten Erlaubnis, die vom Bereich Marketing erteilt wird.

§ 17 Mobiltelefone allgemein

Smartphones und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum außer Betrieb zu halten. Im Interesse anderer Besucher bzw. des störungsfreien Verlaufes der Vorstellung ist die GHT bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe zu verlangen bzw. den Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.

§ 18 Hausrecht

Das Personal der GHT bzw. die von der GHT beauftragten Personen sind berechtigt, Besucher aus den Vorstellungshäusern bzw. aus weiteren von der GHT genutzten Spielstätten zu verweisen, wenn der Kartenverkauf durch sie behindert, andere Besucher durch sie belästigt werden oder in anderer Weise durch sie der Vorstellungsbetrieb gestört wird bzw. die Gefahr von Störungen besteht. Die Mitnahme von Verkehrsmitteln, Sperrgut und Tieren in die Zuschauerräume ist verboten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenhunde.

Besuchern der GHT ist der Zutritt nur zu den als Besucherzonen erkennbaren Räumen gestattet. Der Aufenthalt in Betriebsräumen, insbesondere im Bühnenbereich, ist nicht gestattet. Das Rauchen ist in den Spielstätten der GHT grundsätzlich nicht gestattet. In Außenspielstätten werden ggf. Raucherzonen eingerichtet/­ausgewiesen. Ebenfalls untersagt ist die Anwendung offener Flammen oder pyrotechnischer Artikel. Die Mitnahme von Speisen, Getränken, Eis und Ähnlichem in die Zuschauerräume der GHT ist nicht gestattet. Werden durch Besucher grob fahrlässig oder vorsätzlich Verschmutzungen verursacht, so ist die GHT berechtigt, diese auf Kosten des Verursachers entfernen zu lassen.

§ 19 Gastronomische Betreuung

Bei allen Vorstellungen in den großen Häusern Görlitz und Zittau wird eine Stunde vor Vorstellungsbeginn und während der Pausen eine gastronomische Betreuung angeboten. Eine Tischreservierung in den Foyers der GHT ist möglich, sofern diese nicht als Spielstätte genutzt wird. Reservierungen erfolgen in beiden Spielstätten direkt über das Gastronomiepersonal.

§ 20 Haftung

Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der GHT, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die GHT nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die genannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der GHT, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die sich ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die GHT die dem Schadensersatzanspruch zugrundeliegenden Umstände arglistig verschwiegen hat.

§ 21 Schlussbestimmungen

Auf Verträge zwischen der GHT und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, gilt Görlitz als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der GHT.

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.