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Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Kauf einer Eintrittskarte die nachfolgenden Geschäftsbedingungen anerkennen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH

Fassung vom: 06.04.2018‎‎



1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen der Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH und ihren Besuchern sowie Partnern und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen.

Die AGB gelten für die Veranstaltungen der Gesellschaft, für Gemeinschaftsveranstaltungen und für ausgewählte Veranstaltungen Dritter, mit anderen Partnern.

Für Sonderveranstaltungen können von den AGB abweichende Regelungen gelten.

2. Hausöffnungszeiten

Alle Spielstätten öffnen in der Regel 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn mit Ausnahme des Apollo, welches 30 Minuten vorher öffnet. Ausnahmen sind möglich.

3. Einlass

Nach Beginn einer Veranstaltung können zu spät eingetroffene Besucher, mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler, erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten und geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. In einzelnen Fällen ist dies erst zur Pause bzw. gar nicht möglich. Daraus erwachsen für den Besucher keinerlei Ansprüche gegenüber dem Theater. Es besteht auf Rückzahlung oder Umtausch keinerlei Anspruch, da die Eintrittskarten mit Beginn der Veranstaltung ihre Gültigkeit verlieren.


4. Eintrittskarten und -preise

Die Eintrittspreise des Theaters werden in ihrer Höhe durch die verschiedenen Spielstätten, mit deren unterschiedlichen Platzgruppen, den verschiedenen Genres, den Inszenierungsaufwand oder durch Einzelfestlegungen, wie z. B. bei Gastspielen, bestimmt.

Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die von dem Theater bzw. von den dazu berechtigten Einrichtungen (z. B. Vorverkaufskassen) ausgegebenen Originalkarten. Das Theater haftet gegenüber den Besuchern nicht für Preise, die von anderen Kartenanbietern (z. B. Reiseveranstaltern) für Originalkarten des Theaters erhoben werden. Wertgutscheine des Theaters können nicht an den Kassenpunkten von Außenspielstätten eingelöst werden.

5. Ermäßigungen

Für alle Vorstellungen des GHT können Ermäßigungen in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Eine Ausnahme bilden Sonderveranstaltungen und Kinder- und Schülervorstellungen. Für Gastspiele können gegebenenfalls Ermäßigungen gewährt werden. Ermäßigte Karten sind grundsätzlich nicht übertragbar. Treffen mehrere Gründe für Ermäßigungen gleichzeitig zu, wird die mit der höchsten Stufe zur Anwendung gebracht. Zuschläge werden nicht ermäßigt. Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Erwerb der Karte und beim Einlass zur Vorstellung auf Verlangen vorzuzeigen.

Gruppen:
Für Kindergärten, Schulklassen, Schulen, Seminargruppen, Firmen und sonstige Gruppen können Sonderkonditionen vereinbart werden. Für Gruppen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Personen erhält eine Begleitperson freien Eintritt. Ab einer Gruppenstärke von 24 Personen erhalten 2 Begleitpersonen freien Eintritt usw..

6. Reservierungen | Stornierung

Der Besucherdienst und die Tageskassen des Theaters sowie die Vorverkaufsstellen nehmen Kartenreservierungen an. Die Reservierungen können über geeignete Form stattfinden. Schriftliche Reservierungen werden innerhalb der Kassenöffnungszeiten bearbeitet und sind dann gültig, wenn sie durch das GHT bestätigt wurden. An den Abendkassen werden keine Reservierungen entgegengenommen.

Reservierungen behalten ihre Gültigkeit für eine Woche. Sollte danach kein Kauf erfolgt sein, werden die Reservierungen automatisch gelöscht. Bereits gekaufte (bezahlte) Karten können an der Theaterkasse, bis einen Kalendertag vor dem Tag der Vorstellung, gegen Erhalt einer Gutschrift zurückgegeben werden. Am Tag der Vorstellung erfolgen Rücknahmen nur für den Fall eines sicheren Weiterverkaufes.

Reservierungen für die Abendkasse müssen bis 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt sein, ansonsten gehen diese in den Kartenverkauf zurück. Können diese Karten nicht bis Vorstellungsbeginn weiterverkauft werden, so werden diese dem Besteller in Rechnung gestellt.

Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, wird der Kassenpreis erstattet. Die Erstattung erfolgt auf ein vom Käufer anzugebendes Konto. Wesentliche Vorstellungsänderungen werden dem Käufer nach Möglichkeit unverzüglich mitgeteilt. Bei Freilichtveranstaltungen gilt eine Veranstaltung als ausgefallen, wenn vor der Pause die endgültige Absage erfolgt. Bei Abbrüchen nach der Pause werden Eintritte nicht erstattet.

Ohne Vorlage der Eintrittskarten ist die Erstattung in jedem Fall ausgeschlossen.

7. Internet

Es können zu allen Vorstellungen alle die Plätze im Internet erworben werden, die im Verkaufsprogramm eingestellt und nicht gesperrt, nicht reserviert oder nicht verkauft sind. Durch die Bestätigung des Kaufes im Internet kommt es zu einem Kaufvertrag zwischen Theater und Käufer. Die Bezahlung der Karten erfolgt mittels der angebotenen Zahlverfahren.

Reservierungen über das Kartenverkaufssystem im Internet sind nicht möglich. Sonderaktionen, wie bspw. der Familienbonus für das Sommertheater auf der Waldbühne Jonsdorf sind ausschließlich an den Theaterkassen und somit nicht im Internet erhältlich.

Der Internetkäufer kann durch Vorlage des ausgedruckten Kaufbeleges seine Theaterkarten an der Theaterkasse abholen. Alternativ können die Theaterkarten durch das Theater zugeschickt werden. Bei Inanspruchnahme des Kartenversands durch das Theater wird zusätzlich zum Kartenpreis eine im Kaufportal bekanntgegebene Bearbeitungsgebühr erhoben.


8. Anrecht | Abonnement
8.1 Preise

Die Anrechtspreise und weitere Informationen zum Abonnement und den Theatercards sind den Veröffentlichungen des Theaters zu entnehmen.

8.2 Abonnement mit festgesetzten Vorstellungsdaten

Ein Anrecht wird für eine Spielzeit durch einen Vertrag abgeschlossen. Es verlängert sich stillschweigend um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht schriftlich oder persönlich bis zum 30. Juni der laufenden Spielzeit durch den Anrechtsinhaber bei den Theatern gekündigt wurde.

Anrechte können nur an den Tageskassen des Theaters erworben werden. Beim Erwerb eines Anrechtes werden alle Eintrittskarten der Spielzeit gleichzeitig ausgegeben. Sollte es im Verlauf der Spielzeit zu Änderungen am Abonnement kommen, werden diese durch das GHT mitgeteilt. Der Kaufpreis ist grundsätzlich in voller Höhe beim Kauf zu entrichten. In Ausnahmefällen können Ratenzahlungen vereinbart werden.

Der Käufer eines Anrechtes stellt dem Theater persönliche Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, Emailadresse zur Verfügung. Sollten während der Laufzeit Veränderungen an den Daten erforderlich sein, so sind diese dem Theater unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt diese Meldung, so ist das Theater für fehlgegangene/­ausbleibende Informationen nicht verantwortlich.
Der Anrechtinhaber hat grundsätzlich, für die Dauer seines Anrechts, Anspruch auf einen Stammplatz im Zuschauerraum des Theaters. Die Bestimmung des Stammplatzes obliegt dem Anrechtskäufer beim Kauf des Anrechtes im Rahmen der zur Verfügung stehenden freien Plätze.

Sollte bei einzelnen Vorstellungen nicht der Zuschauerraum des großen Hauses genutzt werden, so ist für diese Vorstellung kein Stammplatz zu garantieren. Es wird jedoch entsprechend der Preiskategorie und nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Anrechtsinhaber ein adäquater Sitzplatz zur Verfügung gestellt.
Künstlerische und technische Gründe können u. U. bei einzelnen Veranstaltungen eine vorübergehende Veränderung des Sitzplatzes erforderlich machen. In einem solchen Fall wird der Anrechtsinhaber rechtzeitig informiert und ebenfalls ein adäquater Platz zur Verfügung gestellt.

Sollte der Käufer aus persönlichen Gründen eine Veranstaltung innerhalb seines Abonnements nicht besuchen können, so erhält er einen Tauschbon. Der Tauschbon ist ab Ausstellungsdatum 12 Monate gültig.

8.3 Wahlabonnement

Wahlabonnements haben keine festgelegten Vorstellungstermine. Sie gelten für eine Spielzeit, können aber jederzeit erworben werden. Nach Ablauf der Spielzeit bedarf es keiner Kündigung des Abonnements. Der Inhaber eines Wahlabonnements hat keinen Anspruch auf einen festen Sitzplatz. Maximal zwei Eintrittskarten können je Vorstellung eingelöst werden.

8.4 THEATERCARDS

Die THEATERCARDS sind flexible Abonnements für Schauspiel, Musiktheater, Tanz und Konzert. Die THEATERCARDS sind personengebunden und berechtigen zum Kauf einer Karte pro Vorstellung nach den Konditionen des jeweiligen Card-Abos. Sie gelten nicht bei Vorstellungen zu Sonderpreisen sowie bei Gastspielen.

THEATERCARDS haben eine Laufzeit von 12 Monaten, unabhängig von der Spielzeit. Sie können also jederzeit erworben werden. Mit dem Erwerb einer THEATERCARD wird ein Vertrag geschlossen. Dieser verlängert sich nach Ablauf von zwölf Monaten um ein weiteres Jahr, wenn nicht 6 Wochen vor Ablauf gekündigt wird.

Beim Besuch einer Vorstellung ist der THEATERCARD - Ausweis zusammen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen.

9. Besondere Regelungen

Der Besucher hat Anspruch auf den auf seiner Originalkarte ausgedruckten Platz. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung bzw. auf Veranlassung des Einlasspersonals erlaubt. Es ist nicht gestattet, auf Treppen und Simsen zu sitzen. Standorte von Stuhlplätzen werden durch das Einlasspersonal festgelegt.

Besetzungsänderungen sowie zumutbare veränderte Anfangszeiten aus technischen Gründen begründen kein Rückgaberecht des Käufers und keine Kostenerstattungspflicht des Theaters.


Bei Kartenverlust stellt das Theater nur dann eine Ersatzkarte aus, wenn der Betreffende glaubhaft machen kann, für welchen Platz er eine Karte gekauft hatte. Einlassberechtigt ist grundsätzlich der Inhaber der Originalkarte. Eine Ausnahme kann nur gemacht werden, wenn der Käufer durch den Reservierungs- oder Verkaufsvorgang eindeutig identifizierbar ist.

Der Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nicht gestattet.

Das Theater ist berechtigt, die durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Karten oder Anrechten bekannten personenbezogenen Daten zu speichern.

10. Garderobe

Zur Aufbewahrung der Garderobe während Veranstaltungen in den großen Häusern des GHT steht die jeweilige Zentralgarderobe kostenfrei für den Besucher zur Verfügung. Großes Gepäck, Regenschirme und sperrige Gegenstände sind mit Rücksicht auf andere Besucher an der Garderobe abzugeben.

Das Garderobenpersonal händigt die Garderobe bzw. sonstige Gegenstände bei Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung aus.


Verlust oder Beschädigung abgegebener Garderobe bzw. sonstiger Gegenstände müssen dem Garderobenpersonal unverzüglich angezeigt werden.

Mit der Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Theater die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht, durch das Garderobenpersonal. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zur Höchstsumme von 150,00 Euro pro Garderobenmarke. Der Haftung unterliegen nicht in abgegebenen Gegenständen befindliche Sachen und Bargeld. Die Abgabe und Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers. Die Haftung des Theaters endet mit der Ausgabe der an der Garderobe hinterlegten Gegenstände am Veranstaltungstag.

11. Bild- und/­oder Tonaufnahmen

Während der Aufführung ist das Fotografieren sowie Bild- (Film oder Video) und/­oder Tonaufzeichnungen durch Besucher aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzansprüche des Theaters aus. Das Theater ist berechtigt, die Herausgabe des Films, der Kassette oder Datenspeichers zu verlangen und ggf. den Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.

Mitschnitte und Aufnahmen von Proben oder Aufführungen, welche für eine spätere Verwendung für künstlerische Zwecke oder im Bildungsbereich vorgesehen sind, können mit einer Sondergenehmigung durch die Geschäftsführung gestattet werden.

Fotografieren, Filmen sowie Ton- und Bildaufnahmen in den Räumlichkeiten des Theaters außerhalb der Veranstaltungen für ausschließlich private und nicht kommerzielle Zwecke sind mit einer Erlaubnis des Schließpersonals gestattet.

Das Fotografieren, Filmen sowie Ton- und Bildaufnahmen für nichtprivate Zwecke bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, die vom Bereich Marketing abgeschlossen wird.

12. Mobiltelefone allgemein

Handys und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum außer Betrieb zu halten. Im Interesse anderer Besucher bzw. des störungsfreien Verlaufes der Vorstellung ist das Theater bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe zu verlangen bzw. den Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.

13. Hausrecht

Das Personal des Theaters bzw. die vom Theater beauftragten Personen sind berechtigt, Besucher aus den Vorstellungshäusern bzw. aus weiteren vom Theater genutzten Spielstätten zu verweisen, wenn der Kartenverkauf durch sie behindert, andere Besucher durch sie belästigt werden oder in anderer Weise durch sie der Vorstellungsbetrieb gestört wird bzw. die Gefahr von Störungen besteht.

Die Mitnahme von Verkehrsmitteln, Sperrgut und Tieren in die Zuschauerräume ist verboten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenhunde.

Besuchern des Theaters ist der Zutritt nur zu den als Besucherzonen erkennbaren Räumen gestattet. Der Aufenthalt in Betriebsräumen, insbesondere im Bühnenbereich, ist nicht erlaubt.

Das Rauchen ist in den Spielstätten des Theaters grundsätzlich nicht gestattet. In Außenspielstätten werden ggf. Raucherzonen eingerichtet/­ausgewiesen. Ebenfalls untersagt ist die Anwendung offener Flammen oder pyrotechnischer Artikel.

Die Mitnahme von Speisen, Getränken, Eis u.ä. in die Zuschauerräume der Theater ist nicht gestattet.
Werden durch Besucher grob fahrlässig oder vorsätzlich Verschmutzungen verursacht, so ist das Theater berechtigt, diese auf Kosten des Verursachers entfernen zu lassen.


14. Gastronomische Betreuung

Bei allen Vorstellungen der großen Häuser Görlitz und Zittau wird eine Stunde vor Vorstellungsbeginn und während der Pausen eine gastronomische Betreuung angeboten. Die Vorbestellung von Tischen im Foyer ist möglich. Dazu wenden sich die Besucher an das Gastronomiepersonal.
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