Schlechtwetter-Regelung bei Open-Air-Vorstellungen Bei Regen und Unwetter wird erst am Vorstellungstag entschieden, ob die jeweilige Vorstellung stattfindet. Wird eine Vorstellung vor der Pause abgebrochen, können Sie zwischen einer Rückzahlung des Eintrittspreises per Überweisung oder dem Umtausch der Karte für eine andere Vorstellung wählen. Das ist ab dem nächsten Werktag gegen Vorlage der Eintrittskarte an den Theaterkassen möglich. Wird die Vorstellung erst nach der Pause abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Tages- oder Abendkassenzuschlag Bei Open-Air-Veranstaltungen erheben wir auf allen Plätzen einen Tages- oder Abendkassenzuschlag von 2,00 €.
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